Rechtsanwalt Thomas Gfrörer
In meiner langjährigen Tätigkeit musste ich feststellen, dass die
Schadensregulierung und Entschädigung der Opfer auch im
Arzthaftungsrecht generell viel zu kurz kommen. Aus diesem Grund habe ich
mich immer mehr mit dieser Materie befasst und mein Wissen ständig
erweitert, um für meine Mandanten optimale Ergebnisse zu erzielen.
Auch wenn wir immer wieder betonen, dass in Arzthaftungssachen die
Betroffenen ein Strafverfahren tunlichst vermeiden sollten, so kann es
doch vorkommen, dass z.B. die Staatsanwaltschaft von Amts wegen tätig
geworden ist. In diesem Falle ist fachkundige Vertretung auch im
Strafverfahren von großem Wert. Meine Ausbildung zum Fachanwalt für
Strafrecht kommt Ihnen hier zu Gute.
Die Verhandlungserfolge, die ich durch diese klare Spezialisierung durchsetzen kann, bestätigen das gute Zusammenspiel eigener Erfahrung in Verbindung mit einem kompetenten Team.
Senden Sie mir jetzt Ihre Anfrage und Sie erhalten umgehend eine unverbindliche Einschätzung Ihres Falls.
Thomas Gfrörer studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität
in Bochum. Seit 1997 ist er Rechtsanwalt und seit 1998 Partner in unserer
Kanzlei.
Seine Hobbies sind Musik und Internet.

Arzthaftungsrecht



