Rechtsanwalt Malte Oehlschläger
Schon immer hat die Medizin eine außerordentlich große Faszination auf
mich ausgeübt. In Studium und Beruf habe ich keine Gelegenheit
ausgelassen, medizinische Praxis zu erwerben. So bin ich seit 1993 im
Rettungsdienst tätig. Darüber hinaus war ich - zum Teil langjährig - bei
verschiedenen Krankenhäusern im Stationsdienst beschäftigt und durfte
Erfahrungen in mehreren Operationssälen (Anästhesie, Gynäkologie,
Kieferchirurgie, Herzchirurgie) sammeln. Dieses - aus der Sicht eines
Juristen - tiefe Eintauchen in die Welt der Medizin bedeutet einen
unschätzbaren Vorteil bei der rechtlichen Bewertung medizinischer
Haftungsfragen.
Durch die Entscheidung, das Arzthaftungsrecht zu meinem Spezialgebiet zu etablieren, kann ich nun als Rechtsanwalt die fachliche Begeisterung zum Nutzen meiner Mandanten einsetzen. Hierauf fußend qualifiziere ich mich zur Zeit zum Fachanwalt für Medizinrecht.
Wie auch meine Kollegen in unserem Team, vertrete ich ausschließlich die betroffenen Patienten. Dabei entspricht es meiner inneren Überzeugung, mich für die Geschädigten einzusetzen.
Die Arbeit für eine US-Amerikanische Medizinrechtskanzlei hat mir einen interessanten Systemvergleich erlaubt. Es ist kein Geheimnis, dass die in den USA gezahlten Schmerzensgelder verglichen mit deutschem Standard oftmals ein kolossales Volumen besitzen.

Arzthaftungsrecht



