Rechtsanwalt Malte Oehlschläger


Rechtsanwalt, Arzthaftungsrecht, Arzthaftung, Personenschäden, schmerzensgeld Schon immer hat die Medizin eine außerordentlich große Faszination auf mich ausgeübt. In Studium und Beruf habe ich keine Gelegenheit ausgelassen, medizinische Praxis zu erwerben. So bin ich seit 1993 im Rettungsdienst tätig. Darüber hinaus war ich - zum Teil langjährig - bei verschiedenen Krankenhäusern im Stationsdienst beschäftigt und durfte Erfahrungen in mehreren Operationssälen (Anästhesie, Gynäkologie, Kieferchirurgie, Herzchirurgie) sammeln. Dieses - aus der Sicht eines Juristen - tiefe Eintauchen in die Welt der Medizin bedeutet einen unschätzbaren Vorteil bei der rechtlichen Bewertung medizinischer Haftungsfragen.

Durch die Entscheidung, das Arzthaftungsrecht zu meinem Spezialgebiet zu etablieren, kann ich nun als Rechtsanwalt die fachliche Begeisterung zum Nutzen meiner Mandanten einsetzen. Hierauf fußend qualifiziere ich mich zur Zeit zum Fachanwalt für Medizinrecht.

Wie auch meine Kollegen in unserem Team, vertrete ich ausschließlich die betroffenen Patienten. Dabei entspricht es meiner inneren Überzeugung, mich für die Geschädigten einzusetzen.

Die Arbeit für eine US-Amerikanische Medizinrechtskanzlei hat mir einen interessanten Systemvergleich erlaubt. Es ist kein Geheimnis, dass die in den USA gezahlten Schmerzensgelder verglichen mit deutschem Standard oftmals ein kolossales Volumen besitzen.

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