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Meines Erachtens liegt die angemessene Höhe eines Schmerzensgeldes in einem Bereich zwischen dem, was in diesen beiden Ländern üblicherweise ausgeschüttet wird. In jedem Fall geben sich hierzulande allzu oft die Betroffenen mit allzu wenig zufrieden. Das liegt primär an der mangelnden Aufklärung über die umfangreichen Rechte als Geschädigter. Eine ebenso große Rolle spielt hier die Überzeugungskraft der Versicherungen, die oftmals rhetorisch geschickt einen Bruchteil des Durchsetzbaren als großzügiges Entgegenkommen darstellen. Hier ist es dringend erforderlich, sich genau zu informieren. Auch wenn ein finanzieller Schadensausgleich allein nicht wieder gesund zu machen vermag, und gerade in besonders tragischen Fällen allenfalls einen schwachen Trost bedeuten kann, sollten Sie nicht kampflos auf die Ihnen sicher und gerechterweise zustehenden Ansprüche verzichten.
Malte Oehlschläger ist seit 2002 als Rechtsanwalt und seit Juni 2005 für
die Kanzlei Quirmbach tätig.
Außerhalb seines Berufes beschäftigt er sich gerne mit Büchern, Schach,
Squash, Tanz und Motorrad.
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Arzthaftungsrecht





