Rechtsanwalt Martin Quirmbach

Mein Name ist Martin Quirmbach. Ich bin 1952 geboren, seit 1975 glücklich verheiratet, habe einen Sohn, mit dem ich fantastisch zusammenarbeite, und einen wunderbaren Enkel.
1983 habe ich meine Kanzlei als "Feld-, Wald- und Wiesenanwalt" gegründet. Inzwischen sind wir eine erfolgreiche Partnerschaft mit acht Kollegen.
Sehr bald nach dem Start in die Selbstständigkeit wurde klar: So geht es nicht! Man kann nicht auf allen Hochzeiten tanzen. Nur die konsequente Spezialisierung auf ein Fachgebiet führt zum wirklichen Erfolg. Von Anfang an konzentrierte sich mein Interesse auf das Thema Arzthaftungsrecht. Der Grund hierfür ist wohl in eigener leidvoller Erfahrung zu suchen, aber sicher in gleichem Maße auch auf die berufliche Ausrichtung meines Bruders zur Medizin zurückzuführen. Diese Tatsache und die kontinuierliche Weiterbildung, ebenso wie die Mitgliedschaft in medizinischen Vereinen und Verbänden, geben mir die Qualifikation und Sicherheit auf diesem ganz speziellen Rechtsgebiet.
Heute befasse ich mich zusammen mit fünf Kollegen meines Teams ausschließlich mit dem Thema "Arzthaftungsrecht für Patienten und Personenschadenregulierung". Wir vertreten nur die Patientenseite. Dies ist für uns eine Frage der Glaubwürdigkeit. Unsere Überzeugung verbietet es uns einmal die Patienten und ein anderes Mal die Ärzte zu vertreten. Diese Entscheidung habe ich früh getroffen und bis heute niemals bereut. Sie gibt mir immer das Gefühl, auf der "richtigen" Seite zu stehen.
Gerne helfe ich auch Ihnen weiter. Senden Sie mir einfach Ihre unverbindliche Anfrage. Ich werde mich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Arzthaftungsrecht




