Behandlungsfehler - Welche Chance hat der Patient?
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Irem Jung
Habe ich überhaupt eine Chance, bei einem Behandlungsfehler gegen den Arzt vorzugehen?
Viele Patienten, die einen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler vermuten, sind entmutigt, da sie glauben, gegen ein Krankenhaus oder gegen einen Arzt keine Chancen zu haben. Mit unserer 25-jährigen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet bringen wir das notwendige Know-How mit, um unseren Mandanten zum Erfolg zu verhelfen. Entscheidend sind dabei drei Faktoren: 1. die Anforderung der Krankenunterlagen, 2. die Aufklärung des medizinischen Sachverhaltes und 3. die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche des Mandanten.
Sind Gutachter nicht oft parteiisch für den Arzt?
Zunächst ist es wichtig, die Krankenunterlagen beizuziehen, um den Fehler aufzudecken, der dem Arzt oder dem Krankenhaus vorzuwerfen ist. Hier arbeiten wir ganz eng mit anerkannten Sachverständigen zusammen. Der Satz "Eine Krähe hackt der anderen keine Auge aus." ist so nicht mehr stimmig. Die Sachverständigen außerhalb des Strafverfahrens sind inzwischen in der Regel als neutral zu bezeichnen, trotzdem ist die Auswahl des Sachverständigen natürlich ganz entscheidend.
Was ist das Ziel?
Opfer von Behandlungsfehlern haben neben den Gesundheitsschäden vor allem auch finanzielle Ängste und Nöte. Unser Ziel ist es daher, zunächst ganz schnell den medizinischen Sachverhalt aufzuklären, um anschließend auf der Grundlage unserer Kenntnisse und Erfahrungen für den Mandanten optimal die Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
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