Ein Beitrag von Rechtsanwalt Malte Oehlschäger, Fachanwalt für Medizinrecht
Die Opfer von Behandlungsfehlern haben umfassende Rechte. Dazu gehört beispielsweise der Anspruch auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen. Das ist auch immer der erste Schritt. Der Anwalt muss den Arzt anschreiben und ihn auffordern, die vollständigen Unterlagen herauszugeben, damit diese dann einem Gutachter zur Überprüfung übergeben werden können. Wenn man hier mit den gesetzlichen Krankenversicherungen zusammenarbeitet, dann bekommt man das Gutachten sogar umsonst.
Welche Risiken gibt es?
Ein Risiko, und das ist ein ganz wichtiger Punkt, ist die Verjährung. Der Grundsatz ist der, dass Ansprüche aus Behandlungsfehlern nach drei Jahren verjähren. Deshalb ist immer meine erste Frage: Wann hat sich der Behandlungsfehler zugetragen? Drei Jahre ist zwar nur der Grundsatz von dem es viele Ausnahmen gibt. Aber dennoch, es ist wichtig. dass immer so schnell wie möglich dieses Risiko ausgeschlossen wird.
Welche Ansprüche kann man geltend machen?l
Der Umfang der Ansprüche ist den meisten Betroffenen nicht bewusst. Es geht nämlich nicht nur um Schmerzensgeld, sondern beispielsweise auch um Verdienstausfall und zwar bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter. Es geht um Haushaltsführungsschaden bis zum statistischen Lebensende. Es geht darum, dass man einen Anspruch hat, sein Haus und sein Auto behindertengerecht umbauen zu lassen, Zuzahlung zu Medikation und Therapie, lebenslange Praxisgebühr und vieles mehr.Denn es gilt der Grundsatz der Naturalrestitution. Das bedeutet, der Geschädigte muss so gestellt werden wie er stünde, wenn es das Schadensereignis nicht gegeben hätte.
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