Einfache Übersetzung von Fachbegriffen

Im Folgenden haben wir einige Fachbegriffe für Sie zusammengestellt, die unsere Mandanten für erklärungsbedürftig halten. Klicken Sie auf einfach den Begriff und Sie werden zur entsprechenden Erklärung geführt.

» Sachverhalt
» Haushaltsführungsschaden
» Erwerbsschaden
» Mehrbedarfsschaden
» Schmerzensgeld
» Sachschaden
» Regulierung/Regulierungsgespräch/Regulierer
» Anwaltliche Verrechnungsstelle
» Abfindung



Sachverhalt

Was ist passiert? Wodurch? Wie?

Grundsatz: Je genauer der Hergang des Schadens und dessen Folgen dokumentiert sind, desto größer ist die Chance auf einen angemessenen Schadenersatz!
Mit Sachverhalt meinen wir die Lebensumstände, die dem Schadensereignis zugrunde liegen - in Arzthaftungsfällen z.B. der Grund der Behandlung, der Behandlungsverlauf und die Fehler, die den Ärzten vorgeworfen werden. In Unfallsachen meinen wir damit das Unfallgeschehen und seine Folgen.

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Haushaltsführungsschaden

Welche konkreten Folgen hat dieses Geschehen für Sie im Haushalt und Alltag?

Grundsatz: Sie haben Anspruch auf den Ersatz der Kosten die entstehen, wenn der Haushalt durch Dritte weitergeführt wird.
Sind Sie durch Ihre Verletzung körperlich so beeinträchtigt, dass Sie die in Ihrem Haushalt anfallenden Arbeiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig erledigen können und die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen oder sich über Gebühr anstrengen müssen, nennt man das einen Haushaltsführungsschaden. Auch wenn Sie zwar vieles erledigen können, sich dafür aber übermäßig anstrengen müssen, haben Sie einen Anspruch auf Kostenersatz. Zu den Arbeiten im Haushalt gehören neben den klassischen Tätigkeiten wie Kochen, Putzen, Waschen beispielsweise auch die Kinderversorgung, die Betreuung kranker Familienangehöriger, die Pflege von Pflanzen und Tieren, Gartenarbeit, Reparaturen, die Sie selbst ausführen.

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Erwerbsschaden

Welcher entgangene Gewinn oder Verdienstausfall ist entstanden?

Grundsatz: Ihnen darf unterm Strich nicht weniger zur Verfügung stehen als vor dem Schadensereignis.
Unter Erwerbsschaden ist Ihr Verdienstausfall bzw. bei Selbständigen der entgangene Gewinn zu verstehen. Schadenersatz bedeutet: Es ist der Zustand herzustellen, der ohne das Schadensereignis bestehen würde. Sie müssen von der gegnerischen Versicherung stets eine so hohe Zahlung erhalten, dass Sie Ihren ursprünglichen Nettolohn einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Ihren ursprünglichen Gewinn zur Verfügung haben. Bei der Berechnung des Erwerbsschadens von Selbständigen wird eine Zukunftsprognose über den voraussichtlichen Gewinn erstellt. Wenn dieser mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in Zukunft steigen wird, z.B. weil die selbständige Tätigkeit gerade erst begonnen hat, so ist der normale Verlauf zugrunde zu legen und danach zu entschädigen.

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Mehrbedarfsschaden

Welche zusätzlichen Kosten haben Sie durch das Ereignis?

Grundsatz: Nur die genau dokumentierten Mehrkosten können erstattet werden.
Alle zusätzlichen Kosten, die Ihnen durch die veränderte Situation neu entstehen, bedeuten einen finanziellen Mehrbedarf und können geltend gemacht werden. In erster Linie fallen hierunter die Pflege und Betreuung, die Sie als Verletzter/Geschädigter erhalten. Nicht nur die tatsächlichen Pflegekosten, die bei der Einschaltung professioneller Pflege anfallen, sind zu erstatten, sondern auch die Zeit, die Dritte für Sie aufwenden - sei es ein Familienmitglied, der Nachbar oder jemand anderer - muss entschädigt werden, und zwar mit 10 bis 12 Euro pro Stunde (Sie sehen an dieser Stelle wieder wie wichtig das genaue Ausfüllen des Fragebogens ist! Pflegekosten können im Laufe der Zeit in die Hunderttausende gehen.) Auch notwendige Umbaukosten, Anschaffungen, Hilfsmittel wie Rollstuhl, Herrichtung einer behindertengerechten Wohnung etc. fallen in diesen Bereich.
Hierunter fallen auch die Kosten für Fahrten, Telefonate, wiederkehrende Aufwendungen, spezielle Diäten etc., die wir bei der Schadensbezifferung unter dem Punkt "Kosten" behandeln, zählen zum Mehrbedarfsschaden.

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Schmerzensgeld

Was ist Ihnen an Lebensqualität und Lebensfreude verloren gegangen?

Grundsatz: Auch immaterielle Schäden können - und müssen - beziffert werden!
Das Schmerzensgeld betrifft die Entschädigung für die verlorene Lebensqualität und Lebensfreude. Das Schmerzensgeld ist in der Regel in einem Einmalbetrag zu zahlen. In sehr schweren Fällen kann auch zusätzlich eine Schmerzensgeldrente vereinbart werden.
Wichtig für Sie ist zu wissen, dass die Gegenseite verpflichtet ist, zeitnah, also sobald die Haftung feststeht und der Schaden überschaubar ist, entsprechend hohe Abschlagszahlungen zu leisten. Denn, so sagt die Rechtsprechung, nur dann kann das Schmerzensgeld seine Funktion, ein Ausgleich für entgangene Lebensqualität und Lebensfreude zu sein, am besten erfüllen. Der Verletzte/Geschädigte soll merken, dass er nicht alleine gelassen wird.

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Sachschaden

Welche Sachen sind beschädigt?

Grundsatz: Nur die genau dokumentierten Sachschäden können erstattet werden.
Mit dem Begriff Sachschaden sind die Schäden an einer Sache gemeint, z.B. der Kleidung oder des Fahrzeugs.

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Regulierung/Regulierungsgespräch/Regulierer

Wie geht der Ausgleich des Schadens vonstatten?
Wer redet ab wann mit wem?

Grundsatz: Ein Regulierungsgespräch findet dann statt, wenn wir den Schaden berechnet haben und die Gegenseite ihre Haftung bestätigt hat.
Unter dem Überbegriff Schadensregulierung verstehen wir unsere Bemühungen um den Ausgleich Ihres vollständigen Schadens. Ein Regulierer ist ein von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beauftragter Mitarbeiter, oder oft auch ein freier Mitarbeiter, mit dem wir mit dem wir über den Schadensfall und seinen möglichen Abschluss sprechen.

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Anwaltliche Verrechnungsstelle

Wer nimmt uns Verwaltungsaufgaben ab?

Grundsatz: Wir konzentrieren uns auf unsere fachliche Arbeit.
Die Anwaltliche Verrechnungsstelle (AnwVS) entspricht der ärztlichen Verrechnungsstelle bei Medizinern. Uns wird erheblicher Verwaltungsaufwand abgenommen durch das Einschalten dieser Gesellschaft. Hierdurch steht uns wesentlich mehr Zeit für die Arbeit an der Sache zur Verfügung. Die AnwVS rechnet mit der Rechtsschutzversicherung oder mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab und überweist uns unsere Kosten, sobald unsere Rechnung fällig ist.

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Abfindung

Welche Gesamtsumme (Einmalzahlung) entspricht Ihrem Schaden?

Grundsatz: Abfindung heißt, dass Sie sich mit einer Einmalzahlung als vollständig abgefunden erklären für alle Schäden aus der Vergangenheit und für die Zukunft.
Eine Abfindungslösung ist immer dann sinnvoll, wenn der Schaden feststeht und auch die Ärzte in Zukunft keine außergewöhnlichen Risiken sehen.
In diesem Fall verfügen Sie zum Zeitpunkt der Vereinbarung über eine entsprechend hohe Summe, die Sie selbst verwalten können. Man kann in dieser Lösung auch Ihre Risiken (erneute Operationen, Arbeitsunfähigkeit etc.) sehr gut abfangen, in dem eine entsprechende Klausel in den Vertrag aufgenommen wird.
Eine Abfindung hat gegenüber der Rentenlösung den Vorteil, dass Sie sich in Zukunft nicht mehr mit der Versicherung auseinandersetzen müssen. Wertmäßig entspricht der Abfindungsbetrag exakt den addierten Renten bis zu Ihrem Berufsende oder auch Ihrem statistischen Lebensende. Der Abfindungsbetrag einschließlich der Zinsen für den gesamten zukünftigen Zeitraum steht insgesamt der berechneten monatlichen Rente gleich.

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