Antworten auf häufig gestellte Fragen

» Wo kann Quirmbach und Partner für mich tätig werden?

» Kann ich einfach so den Anwalt wechseln?

» Vertretung über das Internet - funktioniert das überhaupt?

» Ist der Standort des Anwalts wichtig?

» Ist eine Strafanzeige gegen den Arzt sinnvoll?

» Was ist anders bei Quirmbach und Partner?



Wo kann Quirmbach und Partner für mich tätig werden?

Wir vertreten viele Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Durch den offenen und direkten Austausch per E-Mail und über die Webakte entwickelt sich mit den meisten Mandanten schnell ein sehr persönliches Verhältnis. Auch wenn man sich nicht sieht, findet ein sehr vertrauensvoller Austausch statt. Auf Anfrage können Sie auch mit jedem unserer Mitarbeiter per Internet-Chat, Internet-Telefonie oder auch WebCam/Videokonferenz einen Besprechungstermin vereinbaren

Lässt sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden, führen wir Ihren Prozess an jedem Gericht in Deutschland - wir sind bei allen Landgerichten und Oberlandesgerichten vertretungsbefugt.

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Kann ich einfach so den Anwalt wechseln?

Grundsätzlich können Sie jederzeit und ohne Begründung ein Anwaltsmandat kündigen. Oft haben die vorher tätigen Kollegen sogar Verständnis dafür, dass sich der Mandant einen Spezialisten für Personenschadenregulierung sucht. In der Regel übernehmen wir für Sie alle erforderlichen Schritte, so dass Ihnen keine Arbeit entsteht, wenn Sie sich für den Wechsel entscheiden sollten.

Die gegnerische Versicherung hat es nicht zu interessieren, ob und wie oft Sie den Anwalt wechseln. Es kommt auch nicht selten vor, dass wir das dritte oder gar vierte Anwaltsbüro sind, welches eingeschaltet wird. Es ist wohl ähnlich wie bei der Suche nach einem geeigneten Therapeuten: Manchmal benötigt man mehrere Anläufe, um den richtigen Partner zu finden.

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Vertretung über das Internet - funktioniert das überhaupt?

Es funktioniert weitaus besser für unseren Bereich als die herkömmliche Vorgehensweise. Die Kommunikation ist wesentlich schneller, die Technik des Internets ermöglicht den blitzschnellen Versand nicht nur von Schriftdokumenten, z.B. einer 1000 Seiten starken Patientenakte, sondern auch von digitalen Fotografien, Röntgenaufnahmen etc. All diese Dokumente und Bilder sind in der WebAkte des Mandanten gespeichert und dort jederzeit einsehbar.

Den überaus großen Erfolg unserer Kanzlei verdanken wir neben unserer intensiven Spezialisierung in erster Linie der Einrichtung unserer Internetkanzlei. Wir sind der festen Überzeugung, dass in einigen Jahren in dafür geeigneten Rechtsgebieten die Internetkanzlei das Anwaltsbüro im herkömmlichen Sinne überholen und dann ersetzen wird. Auch die Gerichte gehen mit der Zeit. Die Kommunikation über das Internet ist bereits jetzt auch hier möglich und für die nahe Zukunft sogar als Pflicht vorgesehen.

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Ist der Standort des Anwalts wichtig?

Vielleicht haben Sie gelesen, dass Rechtsanwalt Quirmbach sich überwiegend in Kanada aufhält. Für die Bearbeitung Ihres Falles ist dies ohne Bedeutung. Die Bearbeitung funktioniert von jedem Punkt der Erde aus gleich gut und gleich schnell.

Viele Mandanten, die anfänglich ein wenig skeptisch waren, waren von der Abwicklung und dem schnellen Ergebnis überzeugt, und sie wurden zu begeisterten "Internet-Mandanten" (s. hierzu Mandanten).

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Ist eine Strafanzeige gegen den Arzt sinnvoll?

Die Antwort lautet eindeutig: Nein!
Ein Strafverfahren gegen einen Arzt bringt Ihnen außer Stress, Ärger, Kosten und einem erheblichen Zeitverlust nichts. Für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche ist eine Strafanzeige geradezu kontraproduktiv.

Im Strafverfahren gelten andere (strengere) Voraussetzungen für den Nachweis der Ursächlichkeit zwischen Behandlungsfehler und Schaden. Richter und Staatsanwälte tun sich schwer bei der strafrechtlichen Verfolgung von Ärzten. Im Gegensatz zum Zivilverfahren ist ein Gutachter im Strafverfahren gegen einen Arztkollegen noch eher voreingenommen. Das Verfahren dauert Jahre, und so lange es läuft, weigert sich die Haftpflichtversicherung des Arztes, sich überhaupt mit einem Schadenersatzanspruch zu befassen.

Selbst wenn ein Arzt dann nach Jahren vielleicht zu einer Geldstrafe verurteilt würde, haben Sie davon gar nichts. Aber erst dann beginnt die Auseinandersetzung mit der Versicherung und es vergeht erneut viel Zeit.

Ausnahmen von einer strikten Ablehnung einer Strafanzeige gegen einen Arzt halten wir nur in ganz extremen Fällen für sinnvoll (vorsätzliches Verhalten), weil es in solchen Fällen auch um eine gewisse Genugtuung für den Betroffenen oder die Hinterbliebenen geht.

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Was ist anders bei Quirmbach und Partner?

Wir behaupten, die erste wirklich funktionierende Internetkanzlei zu sein. Natürlich können Sie trotzdem auch einen Termin mit dem Büro und Ihrem Anwalt vereinbaren. Wir sind mit dem PKW über die Autobahn A3 oder mit dem ICE (Station Montabaur) schnell erreichbar. Kommen Sie mit dem Zug, können Sie unseren Shuttle-Service nutzen.

Wir bilden uns nicht nur ständig in unseren jeweiligen Spezialgebieten fort, sondern wir schulen uns auch im psychologischen Bereich. Einfühlungsvermögen und Verständnis für die oft äußerst schwere Situation unserer Mandanten werden für uns ganz groß geschrieben.

Wir werden unterstützt von Medizinern, Mathematikern, Betriebswirtschaftlern, Reha-Diensten. Ziel ist es, Ihren Gesamtschaden zu beziffern, also auch den Schaden für die Zukunft. Nur so finden Sie wieder Ruhe.

Wir arbeiten im Team und nutzen die Vorteile der Teamarbeit. Vier, sechs oder gar zehn Augen sehen mehr als zwei. Die Bearbeitung wird hierdurch schneller, sicherer und effektiver.

Wir scheuen uns nicht, hohe Forderungen geltend zu machen. Das, was wir fordern, können wir begründen. All zu oft müssen wir feststellen, dass Ansprüche in viel zu geringer Höhe geltend gemacht oder Schadenspositionen gänzlich außer Acht gelassen werden.

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