Arzthaftungsrecht, Personenschäden, Ärztepfusch

Kann ich einfach so den Anwalt wechseln?

Grundsätzlich können Sie jederzeit und ohne Begründung ein Anwaltsmandat kündigen. Oft haben die vorher tätigen Kollegen sogar Verständnis dafür, dass sich der Mandant einen Spezialisten für Arzthaftung sucht. In der Regel übernehmen wir für Sie alle erforderlichen Schritte, so dass Ihnen keine Arbeit entsteht, wenn Sie sich für den Wechsel entscheiden sollten.

Die gegnerische Versicherung hat es nicht zu interessieren, ob und wie oft Sie den Anwalt wechseln. Es kommt auch nicht selten vor, dass wir das dritte oder gar vierte Anwaltsbüro sind, welches eingeschaltet wird. Es ist wohl ähnlich wie bei der Suche nach einem geeigneten Therapeuten: Manchmal benötigt man mehrere Anläufe, um den richtigen Partner zu finden.

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