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Kompetenz
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Unsere Kompetenz
Die schnelle und optimale Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche ist unser oberstes Ziel.
Das richtige Vorgehen verlangt zunächst die Klärung der medizinischen Situation. Der konkrete Nachweis des Behandlungsfehlers ist dabei nur der erste Schritt, weitere müssen folgen, damit Ihnen Ihr Schaden auch wirklich ersetzt wird.
Für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche sind vor allem die gesundheitlichen Folgen der Fehlbehandlung und mögliche Dauerschäden von Bedeutung. Zur exakten Bestimmung der Schadenshöhe benötigen wir dann Ihre Hilfe. Schadenersatz und Schmerzensgeld können immer nur auf der Grundlage des konkreten Einzelschicksals bemessen werden.
Schmerzensgeldtabellen sind hier also das falsche Mittel. Sie entstehen vollkommen willkürlich, ohne jegliche wissenschaftliche oder statistische Grundlage, sind oft lange überholt und auf jeden Fall nicht an die geänderte Situation in Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst. Schmerzensgeldtabellen setzen voraus, dass man Ihren Fall tatsächlich mit einem anderen vergleichen kann. Dies ist jedoch nicht möglich. Jeder Mensch erlebt und erleidet sein gesundheitliches Schicksal anders.

Arzthaftungsrecht




