Anfrage Anwaltsbüro Quirmbach und Partner

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Unsere Kompetenz

Die schnelle und optimale Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche ist unser oberstes Ziel.

Das richtige Vorgehen verlangt zunächst die Klärung der medizinischen Situation. Der konkrete Nachweis des Behandlungsfehlers ist dabei nur der erste Schritt, weitere müssen folgen, damit Ihnen Ihr Schaden auch wirklich ersetzt wird.

Für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche sind vor allem die gesundheitlichen Folgen der Fehlbehandlung und mögliche Dauerschäden von Bedeutung. Zur exakten Bestimmung der Schadenshöhe benötigen wir dann Ihre Hilfe. Schadenersatz und Schmerzensgeld können immer nur auf der Grundlage des konkreten Einzelschicksals bemessen werden.

Schmerzensgeldtabellen sind hier also das falsche Mittel. Sie entstehen vollkommen willkürlich, ohne jegliche wissenschaftliche oder statistische Grundlage, sind oft lange überholt und auf jeden Fall nicht an die geänderte Situation in Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst. Schmerzensgeldtabellen setzen voraus, dass man Ihren Fall tatsächlich mit einem anderen vergleichen kann. Dies ist jedoch nicht möglich. Jeder Mensch erlebt und erleidet sein gesundheitliches Schicksal anders.

Wir berechnen und beziffern alle Ihre Schadenspositionen für die Vergangenheit und für die Zukunft, soweit dies irgend möglich ist. Nach unserer Auffassung von einem Ersatz des Schadens ist diese genaue Berechnung und Bezifferung zwingend notwendig! Die schönste Feststellung eines Behandlungsfehlers nützt Ihnen wenig, wenn damit nicht auch der Kampf gegen die Ärzte und Versicherungen beendet wird.

Sie wollen Ersatz für Ihren Schaden! Die Feststellung der Haftung ist dabei nur ein Zwischenziel. Und das aller Wichtigste: Nur ein Schlussstrich unter den Streit, zusammen mit einem guten Ergebnis für Sie, ermöglicht es Ihnen loszulassen und zu Ihrem eigenen aktiven Leben zurückzukehren.

Die außergerichtliche Regelung hat deshalb für uns oberste Priorität. Über 80% unserer Mandate schließen wir über eine außergerichtliche Einigung mit der zuständigen Haftpflichtversicherung ab. Die erzielten Ergebnisse sind nicht schlechter, im Gegenteil sind sie häufig höher als ein nach Jahren erzieltes Ergebnis nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn es irgendwie möglich ist, dann ersparen wir unseren Mandanten also die Risiken und Strapazen, die mit einem Prozess verbunden sind.

Lässt sich allerdings ein Rechtsstreit nicht vermeiden, führen wir Ihren Prozess an jedem Gericht in Deutschland, wir sind bei allen Landgerichten und Oberlandesgerichten vertretungsbefugt.