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Kompetenz
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Wir berechnen und beziffern alle Ihre Schadenspositionen für die Vergangenheit und für die Zukunft, soweit dies irgend möglich ist. Nach unserer Auffassung von einem Ersatz des Schadens ist diese genaue Berechnung und Bezifferung zwingend notwendig! Die schönste Feststellung eines Behandlungsfehlers nützt Ihnen wenig, wenn damit nicht auch der Kampf gegen die Ärzte und Versicherungen beendet wird.
Sie wollen Schadensersatz! Die Feststellung der Haftung ist dabei nur ein Zwischenziel. Und das aller Wichtigste: Nur ein Schlussstrich unter den Streit, zusammen mit einem guten Ergebnis für Sie, ermöglicht es Ihnen loszulassen und zu Ihrem eigenen aktiven Leben zurück zu kehren.
Die außergerichtliche Regelung hat deshalb für uns oberste Priorität. Über 80% unserer Mandate schließen wir über eine außergerichtliche Einigung mit der zuständigen Haftpflichtversicherung ab. Die erzielten Ergebnisse sind nicht schlechter, im Gegenteil sind sie häufig höher als ein nach Jahren erzieltes Ergebnis nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn es irgendwie möglich ist, dann ersparen wir unseren Mandanten also die Risiken und Strapazen, die mit einem Prozess verbunden sind.
Lässt sich allerdings ein Rechtsstreit nicht vermeiden, führen wir Ihren Prozess an jedem Gericht in Deutschland, wir sind bei allen Landgerichten und Oberlandesgerichten vertretungsbefugt.

Arzthaftungsrecht





