Malte Oehlschläger - Fachanwalt für Medizinrecht
Weit über 90 % meiner Fälle kommen aus dem Arzthaftungsrecht.
Obwohl mein Ziel stets der außerprozessuale und schnelle Schadensersatz ist, kann eine Klage nicht immer vermieden werden.
Im Laufe der Zeit habe ich deshalb Patienten an über 80 verschiedenen Landgerichten in der gesamten Bundesrepublik vertreten.
Dabei konnte ich feststellen, dass die Gerichte in Deutschland den Patienten sehr gute Chancen bieten. Und gerade dies ist ein gewichtiges Argument gegenüber den Versicherungen, es gar nicht erst zum Prozess kommen zu lassen, sondern bereits im Vorfeld zu zahlen.
Medizin hat schon immer die größte Faszination auf mich ausgeübt. Deshalb bin ich seit 1993 im Rettungsdienst (Rettungssanitäter) tätig. Darüber hinaus war ich lange Jahre bei verschiedenen Krankenhäusern im Stationsdienst und als OP-Assistent (Anästhesie, Gynäkologie, Kieferchirurgie, Herzchirurgie) beschäftigt.
Die Rechtsanwaltskammer Koblenz hat mir auf Grund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht zu führen.
Wie auch meine Kollegen in unserem Team, vertrete ich ausschließlich Patientenseite und nicht die Versicherungen. Denn man muss sich für die eine oder die andere Seite entscheiden und es entspricht meiner inneren Überzeugung, mich für die Geschädigten einzusetzen.
Als ich für eine US-Amerikanische Medizinrechtskanzlei in San Francisco arbeitete, konnte ich die Rechtssysteme vergleichen. Es ist kein Geheimnis, dass Schmerzensgelder in den USA verglichen mit deutschem Standard oftmals ein kolossales Volumen besitzen.
Meines Erachtens liegt die angemessene Höhe des Schmerzensgeldes in der Mitte. In jedem Fall geben sich in Deutschland allzu oft die Betroffenen mit allzu wenig zufrieden. Das liegt primär an der mangelnden Aufklärung über die umfangreichen Rechte als Geschädigter. Eine ebenso große Rolle spielt die Überzeugungskraft der Versicherungen, die oftmals rhetorisch geschickt einen Bruchteil des Durchsetzbaren als großzügiges Entgegenkommen darstellen. Hier ist es dringend erforderlich, sich genau zu informieren.
Auch wenn ein finanzieller Schadensausgleich allein nicht wieder gesund zu machen vermag und gerade in besonders tragischen Fällen allenfalls einen schwachen Trost bedeuten kann, sollten Sie nicht kampflos auf die Ihnen sicher und gerechterweise zustehenden Ansprüche verzichten.
Ich bin seit 2002 als Rechtsanwalt und seit Juni 2005 für das Anwaltsbüro Quirmbach und Partner tätig. Außerhalb meines Berufes sind mir Kultur, Musik, Schach und Sport sehr wichtig.
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