Schadensersatz und Schmerzensgeld - was kann ich als Geschädigter erreichen?

Ein Beitrag von Rechtsanwältin Ines Gläser


Schadensersatz, Schmerzensgeld, Schmerzensgeldtabelle, Haushaltsführungsschaden sind die typischen Stichwörter bei einem Unfallschaden oder nach einem Behandlungsfehler. Doch welcher Schadensersatz steht mir konkret zu und wie setze ich ihn durch?

Was ist bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu beachten?

Viele Mandanten kommen nach einem Verkehrsunfall oder nach einem Behandlungsfehler zu uns mit der Frage nach dem Schmerzensgeld. Das ist ganz sicher ist ganz sicher ein wichtiger Aspekt, aber man sollte weitere Schadensersatzansprüche nicht vernachlässigen.

Welche Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden? Im Wesentlichen gibt es vier weitere Schadenspositionen, die geltend zu machen sind: zum einen der Verdienstausfallschaden, als zweites der Haushaltsführungsschaden, drittens der Ersatz von Pflege und Betreuungskosten und viertens alle sonstigen Sachschäden.

1. Verdienstausfall
Viele unserer Mandanten sind nicht in der Lage nach einem Verkehrsunfall oder einem Behandlungsfehler genauso viel zu arbeiten wie vorher. Dann entsteht schnell eine Erwerbsminderung. Um solch einer finanziellen Notlage vorzubeugen ist es äußerst wichtig, diese Erwerbsminderung zu errechnen und auch möglichst schnell beim Schädiger geltend zu machen. Besteht die Erwerbsminderung auch in der Zukunft, ist diese vom Schädiger zu ersetzen und zwar notfalls bis zum Rentenalter.

2. Haushaltsführungsschaden
Beim zweiten Punkt, dem Haushaltsführungsschaden, gilt im Prinzip dasselbe. Jeder, der eine Tätigkeit im Haushalt ausübt, sei es nun die klassische Hausfrau oder aber der Familienvater oder auch ein Kind, das im Haushalt mithilft, hat, wenn er verletzt ist , nicht mehr die Möglichkeit so wie vorher tätig zu werden. Der Ersatz und die Errechnung dieses Haushaltsführungsschadens ist ebenfalls unsere Aufgabe.

3. Pflege und Betreuungskosten
Ein ganz wichtiger Punkt ist auch die Geltendmachung der Pflege und Betreuungskosten. Hier ist beispielsweise der Aufwand, der für die Pflege z.B. eines kranken Kindes oder aber einer anderen kranken Person anfällt, zu ersetzen.

4. Sonstige Sachschäden
Darüber hinaus sind noch die sonstigen Sachschäden zu ersetzen. Hierzu zählen beispielsweise Schäden am Kraftfahrzeug oder an Kleidung, aber auch Telefonkosten oder Zuzahlungen.

Es gibt also, neben dem reinen Schmerzensgeld, einige weitere Schadenspositionen, die man nicht vernachlässigen darf. Wir versuchen diese stets gemeinsam mit unseren Mandanten zu erfassen und dann optimal gegenüber dem Schädiger durchzusetzen.


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